Antwort aus dem Büro von NRW-Gesundheitsminister Laumann

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Sehr geehrte Frau Ortmann,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 28. Januar 2022.

Herr Minister Laumann hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.

Ich danke Ihnen sehr für Ihr verantwortungsvolles Verhalten während dieser Pandemie. Ich kann Ihre Verärgerung sehr gut nachvollziehen. Es ist der Landesregierung ein besonderes Anliegen, dass Präsenzunterricht in den Schulen unter Einhaltung von Infektionsschutz und Hygieneregeln angeboten werden kann. Ziel ist, sowohl dem Gesundheitsschutz Rechnung zu tragen, als auch das Recht der Kinder und Jugendlichen auf Bildung zu gewährleisten, das sich am besten in einem Regelbetrieb von Schule verwirklichen lässt. Kurzfristig werden folgende Anpassungen im „Lolli“-PCR-Testregime vorgenommen:

  • Auch weiterhin werden in den Grund- und Förderschulen „Lolli“-PCR-Pooltests angewandt.
  • Die Auflösung positiver Pools durch PCR-Einzeltests wird an den Grundschulen verändert. Es ist keine Abgabe von Einzel-PCR-Rückstellproben an die Labore mehr vorgesehen.
  • Schülerinnen und Schüler eines negativ getesteten Pools nehmen wie gewohnt am Präsenzunterricht teil. Derzeit sind rund 80 Prozent aller Pools in den Grund- und Förderschulen negativ.
  • Schülerinnen und Schüler eines positiv getesteten Pools werden am nächsten Tag zu Unterrichtsbeginn in den Schulen mit Antigenschnelltests getestet. Hierzu verfügen die Schulen bereits jetzt in ausreichendem Umfang über die notwendigen Testkapazitäten. Alternativ ist es auch möglich, eine offizielle Testeinrichtung im Rahmen eines Bürgertests zu nutzen und diesen Test der Schule vorzulegen.
    Schülerinnen und Schüler eines positiv getesteten Pools dürfen nur dann am Präsenzunterricht teilnehmen, wenn sie ein negatives Schnelltestergebnis zu Unterrichtsbeginn vorweisen können.
  • Bei einem positiven Antigen-Schnelltest erfolgt das in den weiterführenden Schulen eingeübte Verfahren und das infizierte Kind begibt sich in häusliche Isolation; eine Kontrolltestung außerhalb des Schulsystems ist erforderlich.
  • Für alle Förderschulen, unabhängig von ihrem Förderschwerpunkt, bleibt das bestehende Lolli-Testsystem komplett in seiner jetzigen Form erhalten. Grund dafür ist die strukturell höhere Vulnerabilität dieser Schülergruppe. Darüber hinaus ist diese Testmethode für die dortigen Schülerinnen und Schüler hinsichtlich der Anwendbarkeit ganz besonders geeignet.

Auch zukünftig werden wir die Testverfahren regelmäßig überprüfen und gegebenenfalls anpassen.

Im Krankheitsfall können Sie sich telefonisch krankschreiben lassen und haben Anspruch auf Lohnfortzahlung. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Es gibt auch einen Hoffnungsschimmer: Dank der Impfungen haben wir es mit meist milden Krankheitsverläufen zu tun. Die aktuelle Omikon-Welle könnte sich bis Ende März wieder abflachen. Die Diskussionen über mögliche Lockerungen nehmen zu. Wir hoffen, dass wir einen guten Sommer erleben werden und müssen jetzt alles tun, um vor dem nächsten Winter gut gegen eine erneute Infektionswelle gewappnet zu sein.

Ich hoffe, ich konnte zur Klärung beitragen und wünsche Ihnen und Ihrer Familie, dass Sie gesund bleiben.

Mit freundlichen Grüßen

Team Anfragen im Büro des Ministers

Karl-Josef Laumann Ministerium für Arbeit, Gesundheit
und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

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